Die verschärfte TRBS 2121 Teil 2 fordert explizit Stufen statt Sprossen, wenn Leitern nicht nur als Aufstieg, sondern auch als Arbeitsplatz genutzt werden. Zudem werden darin Zugangshöhen über Leitern sowie die Höhe des Standplatzes für Arbeiten auf Leitern beschränkt:
- Arbeit auf Leitern bis 2,0m Standhöhe auf Stufen oder Podesten erlaubt, zeitlich unbegrenzt
- Arbeit auf Leitern über 2,0m bis max. 5,0m Standhöhe max. 2h erlaubt, auf Stufen oder Plattformen
- Arbeit auf Sprossenleitern ist nur noch in Ausnahmefällen erlaubt - per Gefährdungsbeurteilung
In dieser Kategorie finden Sie ausgewählte, TRBS 2121 - konforme Leitern der neuen Generation